GOTS Zertifikat

Der GOTS - Global Organic Textile Standard – Anforderungen und Ziele

Der weltweit anerkannte Global Organic Textile Standard (GOTS), fungiert als führender Standard für, aus biologisch erzeugten Naturfasern, hergestellten Textilien.

Hierbei definiert er die umwelttechnischen Anforderungen der gesamten textilen Produktion (abgesehen von der Leder- und Fellproduktion) ebenso wie die Einhaltung von Sozialkriterien.

Die Ziele des GOTS - Global Organic Textile Standards

Als das klare Ziel des Global Organic Standards kann man die nachhaltige Herstellung von Textilien von der Gewinnung der textilen Rohfasern weiter über die umweltverträgliche und sozial verantwortliche Herstellung der Naturfasern bis hin zur Kennzeichnung der letztendlichen Endprodukte definieren. Durch das GOTS - Siegel soll dem Verbraucher eine klare Sicherheit über die Herkunft und Produktion des Produktes gegeben werden. Zudem sollen Textilverarbeiter und -hersteller ihre ökologisch und nachhaltig erzeugten Produkte mit einer Zertifizierung zum Verkauf anbieten können. 

Einzig und allein ein Textilprodukt, welches zu mindestens 70% aus biologisch erzeugten Naturfasern besteht, kann gemäß des GOTS zertifiziert werden. Chemische Zusätze, wie Farbstoffe, Hilfsmittel und Ähnliches, die bei der Produktion verwendet werden, müssen bestimmte umweltrelevante und toxikologische Kriterien erfüllen.

Diese Anforderungen gelten jedoch nicht nur für Textilprodukte, sondern auch für Accessoires. Zusätzliche Kriterien des GOTS - eigenen Qualitätssicherungssystems sind außerdem funktionelle Kläranlagen für Betriebsstätten, die Nassveredelung betreiben und die Bestimmung für soziale Mindestkriterien bei allen Betrieben ebenso wie die Grundsätze eines Revisionsverfahrens. Sie alle sind Pflicht! 

Die Kriterien des Global Organic Textile Standards 

Die internationale GOTS - Arbeitsgruppe stimmte darin überein, dass es eine existenzielle Grundlage für den Standard sein müsse, dass die allgemeinen Kriterien verpflichtend sein müssen, um einen verlässlichen und weltweit anerkannten und gültigen Standard zu gewährleisten.

Die, vom Standard abgedeckten Produktionsabschnitte sind die Herstellung, Konfektion, Verpackung, Kennzeichnung und schließlich ebenso der Handel und Verkauf aller Textilien, welche zu mindestens 70% aus biologisch erzeugten Naturfasern bestehen. Einige Beispiele dafür sind Garne, Stoffe, Kleidungsstücke und allgemeine Heimtextilien.

Die Faserproduktion

  • Eine anerkannte, internationale wie auch nationale Bio-Zertifizierung der Fasern auf Grundlage anerkannter Bioanbaustandards
    • EU Bio-Verordnung (Verordnung EG Nr. 834/2007)
    • USDA NOP oder IFOAM
  • In dem Fall, dass eine Umstellung von konventioneller auf Bio-Produktion vor sich geht bei der Produktion der Fasern ist eine Zertifizierung ebenso möglich wenn der darauf anwendbare Bioanbaustandard diese Zertifizierung vorsehen würde
  • Ein Textilprodukt muss mindestens aus 95% kontrolliert biologisch erzeugten Fasern bestehen um die GOTS - Kennzeichnung "Bio" bzw. "kbA/kbT" zu erhalten. Ein Produkt mit der Kennzeichnung "hergestellt aus X % kbA/kbT muss mindestens 70% kontrolliert biologisch erzeugte Fasern enthalten

Die wichtigsten Kriterien für die Produktion von Textilien

Die Umweltstandards

  • Die Trennung und von kontrolliert biologisch erzeugten Fasern in allen Verarbeitungsstufen von konventionellen Fasern und deren klare Identifizierung
  • Prüfung aller chemischen Zusätze (z.B. Farbstoffe, Hilfsmittel und Prozesschemikalien) noch vor dem Einsatz bezüglich Toxizität und biologischer Abbaubarkeit/Eliminierbarkeit
  • Das Verbot jeglicher problematischer Zusätze, wie beispielsweise toxische Schwermetalle, Formaldehyd, aromatische Lösungsmittel, genetisch veränderte Organismen (GVO) und auch deren Enzyme
  • Die beschränkte Verwendung synthetischer Schlichtemittel:
    • keine Schwermetalle für Öle für Strick- und Webmaschinen
    • Bleichmittel müssen auf Sauerstoff basieren (keine Chlorbleiche)
    • Verbot von Azofarbstoffe, die karzinogene Aminverbindungen freisetzen
    • Verbot von Ätzdruckverfahren, die aromatische Lösungsmittelenthalten und Plastisol-Druckverfahren, die Phthalate und PVC verwenden
  • Die für Accessoire geltenden Beschränkungen: z.B. Ausschluss von PVC, Nickel oder Chrom
  • Die Betriebe müssen alle über ein eigenes Umweltschutzprogramm mit Zielvorgaben und auch Zielverfahren verfügen, um die Abfälle und die Abwässer zu minimieren.
  • Betriebe, die mit Nassveredelung arbeiten, müssen vollständige Protokolle bezüglich der eingesetzten Chemikalien, des Energie- und Wasserverbrauchs ebenso wie der Abwasseraufbereitung einschließlich der Klärschlammentsorgung führen
    • Das Abwasser all dieser Nassveredlungsbetriebe muss in einer, diesem Zweck dienenden Abwasserkläranlage aufbereitet werden
  • Alle Verpackungsmaterialien müssen frei von PVC sein
  • Alle Papier- oder Pappverpackungsmaterialien, Hängeetiketten, Banderolen, etc. müssen entweder zertifiziert sein (FSC oder PEFC) oder recycelt sein.

Technische Qualität und Humantoxizität

  • Reib-, Schweiß-, Licht- und Waschechtheit muss erfüllt werden
  • In Bezug auf unerwünschte Rückstände müssen bei Rohstoffen, Zwischenprodukten, fertigen Textilprodukten sowie bei den Zutaten und Accessoires strenge Grenzwerte eingehalten werden.

Soziale Verantwortung

Die Hersteller und Verarbeiter der GOTS zertifizierten Produkte sind dazu verpflichtet die sozialen Kriterien auf Grundlage der ILO (International Labour Organization) – Kennnormen einzuhalten. In diesem Zusammenhang ist es Vorschrift über ein soziales Managementsystem verfügen, welches die konsequente Einhaltung der sozialen Kriterien garantiert.

Grundlage für die angemessene Verrichtung und Beurteilung der jeweiligen sozialen Kriterien sind die folgenden Übereinkünfte der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO):

Freie Wahl der Beschäftigung

  • Übereinkommen über Zwangsarbeit
  • Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit


Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen werden geachtet

  • Übereinkommen über Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes
  • Übereinkunft über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Übereinkommen über Arbeitnehmervertreter
  • Übereinkommen über Kollektivverhandlungen


Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch

  • Übereinkommen über Arbeitsschutz 


Verbot von Kinderarbeit

  • Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung 
  • Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit


Mindestlohn

  • Übereinkommen über den Lohnschutz
  • Übereinkommen über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen


Keine übermäßige Arbeitszeit

  • Übereinkommen über die Begrenzung der Arbeitszeit (Gewerbe)
  • Übereinkommen über den wöchentlichen Ruhetag (Gewerbe)
  • Übereinkommen über die Begrenzung der Arbeitszeit (Handel und Büros)
  • Übereinkommen über die wöchentliche Ruhezeit (Handel und Büros) 


Keine Diskriminierung

  • Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts 
  • Übereinkommen über Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf) 


Reguläre Beschäftigung

  • Übereinkommen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Übereinkommen über Teilzeitarbeit
  • Übereinkommen über Heimarbeit
  • Übereinkommen über Private Arbeitsvermittler


Verbot von grober oder inhumaner Behandlung

  • Übereinkommen über Zwangsarbeit 
  • Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit

Das Qualitätssicherungssystem

GOTS arbeitet mit einem dualen System aus Inspektionen vor Ort und sogenannten Rückstandsanalysen für die Gewährleistung, dass ein Unternehmen im GOTS – Zertifizierungsverfahren die Kriterien, für die das GOTS – Zertifikat steht lückenlos einhält.

TEIL 1 / Die Zertifizierung der gesamten Textilkette

  • Faserproduzenten (Farmer) müssen gemäß einem anerkannten internationalen oder nationalen Standards für ökologische Landwirtschaft zertifiziert sein.

  • Die Zertifizierer der Faserproduzenten, deren Verarbeitungsbetriebe und Händler müssen international anerkannt sein

    Alle Betriebe, die in der Texilverarbeitungskette tätig sind, ebenso wie Großhändler müssen sich einem jährlichen Inspektions - Zyklus unterziehen und über ein gültiges GOTS - Betriebszertifikat verfügen, welches die relevanten Produktions- und Handelsschritte der, zu zertifizierenden, Textilien abdeckt.

    • gemäß ISO 65/17065, NOP und/oder

    • eine IFOAM-Akkreditierung sowie über eine „GOTS-Akkreditierung" auf Basis der GOTS-Bestimmung „Zulassungsverfahren und -anforderungen für Zertifizierungsstellen" verfügen

    • Sie müssen ebenso über eine Zulassung verfügen, dass sie für den betreffenden Anbaustandard Zertifizierungen durchführen dürfen.

TEIL 2 / Die Rückstandsanalysen

  • Kontrolle auf Rückstände bei der Produktion, welche die festgelegten und strengen Grenzwerte für unerwünschte Rückstände nicht überschreiten
  • Die zertifizierten Betriebe müssen sowohl eine Risikobewertung für unerlaubte Substanzen vornehmen, als auch diesbezüglich Rückstandstests veranlassen.
  • Zusätzliche Proben können von den Inspektoren (bei der Betriebskontrolle) angefordert und zur Analyse an, gemäß ISO 17025, akkreditierte Labore gesendet werden.
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